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"Ob
eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der
Zahl ihrer Schnellstraßen ab, sondern davon, ob
ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hinkommt."
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Enrique Peñalosa, Nationalökonom und
ehemaliger Bürgermeister von Bogota ("Mobil"
Nr.08, 2008)
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Deutsche Straßenverkehrsordnung
§1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme
am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer
hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.